Nur wenige Tage, dann ist Weihnachten und ein paar Tage mehr, dann erfolgt bereits die Umstellung auf das neue Zahlungsverfahren SEPA (Single Euro Payments Area). Schön, dass es durch diesen einheitlichen Euro-Zahlungsraum viel einfacher wird, europaweit Zahlungen zu tätigen und zu erhalten. Doch dazu muss Ihr Onlineshop – vor allem Ihr Zahlungssystem – bis zum 01. Februar entsprechend angepasst sein. Wie das geht, liefern momentan haufenweise theoretische Informationen. Doch praktische Hilfe? Einige Anbieter haben hierzu Nützliches parat, eine Auswahl hat internetmarketing.at für Sie zusammengestellt.
Nützliches für Ihre SEPA-Umstellung:
- Demo-Shop für eine Sepa-Lastschrift-Lösung von payone.de – hier kann man unverbindlich schauen, wie ein so genannter Mandate Manager in den Bestellprozess (Check-Out-Page) eines Onlineangebotes eingebunden werden kann.
- SEPA To-Do-Liste für die Umstellung Ihres Onlineshops auf das neue Zahlungsverfahren von websale.
- Mustertexte für das SEPA-Lastschriftmandat – nutzen Sie diese vorformulierten Textbausteine, ein Service der Deutschen Kreditwirtschaft.
- …und die Gläubiger-Identifikationsnummer, die Sie für das Lastschriftmandat benötigen erhalten Sie auf dieser Seite bei der Bundesbank.
- Testtool der eigenen Bank für Firmenkunden – damit erhalten Sie von Ihrer Bank individuelle Testdaten, um ihre Finanz-Management-Systeme auf die Verarbeitung von SEPA-Cash-Management-Nachrichten zu prüfen. Beispiel Commerzbank.
Eine sehr effektive Möglichkeit wäre auch das Einsetzen vereinfachter Abläufe in die AGBs, doch das sollten Sie möglicht mit Hilfe eines Rechtsexperten für diesen Bereich vornehmen. Eine Änderung der AGB macht zum Beispiel Sinn bei der Vorankündigung der Lastschrift: Möchten Sie als Online-Händler den anfallenden Rechnungsbetrag vor Ablauf der 14-Tagesfrist beim Kunden abbuchen, müssen Sie zwingend eine entsprechende Verkürzung der Vorankündigungsfrist in den AGB vermerkt haben.
Weiterführende Info:
SEPA-Lastschriftmandat – Alle Infos für Online-Händler, auf: t3n